Zur Vermietung für Ihre Familienfeste, Betriebsfeiern, Vereinsfeiern, Versammlungen
sowie andere Veranstallungen.

Kapazität +/- 40 Personen

Verwaltung:

Anne-Marie Mordant
Kirchstrasse 32
4710 Herbesthal
Tel: 087 42 40 77
info@vvherbesthal.be


Benutzungsgebühr:

Von Oktober bis März =                           250€ Miete und 100€ Kaution
Von April bis September =                       220€ Miete und 100€ Kaution

Regelmäßige Benutzung durch Vereinigungen:

Pro Tag:                                                  60€ Miete
Vormittags:                                              25€ Miete
Nachmittags:                                           35€ Miete

Inneneinrichtung:

Ein Barraum mit Theke, Spülbecken und Kühlschränke für Getränke.
Ein Raum für Festlichkeiten mit Tischen und Stühlen.
Einen komplett eingerichtete Küch mit 2 Gasherden (inkl. Backofen), Mikrowelle,
Spüle (Warm- und Kaltwasser), Kaffemaschinen, Kühlschrank und eine
professionelle Spülmaschine, sowie Kochgeschirr.
Geschirr, Besteck und Gläser.
Toiletten
Aussengrillplatz mit Klatpptischen und Bänken.

Vertragsregeln:

1. Vorreservierungen werden nur nach Hinterlegung
      der Kaution vorgenommen.
2. Die Schlüsselübergabe findet in Absprache mit dem Verwalter statt.
3. Die Restzahlung muss spätestens bei der Schlüsselübergabe getätigt werden.
4. Bei eventueller Raumdekoration darf der Veranstalter nur die dazu vorgesehenen
      Befestigungsmittel benutzen oder er muss vorher die notwendige Genehmigung beim
      Vorstand einholen.
5. Jeglicher Abfall muss durch den Veranstalter vorschriftsmäßig entsorgt werden.
6. Die Heiz- und Elektrogeräte müssen laut Absprache mit dem Verwalter vorschriftsmäßig
      ausgeschaltet werden.
7. Die Räumlichkeiten werden so verlassen, wie sie  vorgefunden wurden.
8. Für Garderobe, Diebstahl und Unfälle wird nicht gehaftet.
9. Die Benutzung der Räumlichkeiten und der Außenanlage ist auf eigene Gefahr.
10. Die interne Hausordnung muss respektiert werden.
11. Fenster und Türen müssen beim Verlassen der Räumlichkeiten unbedingt abgeschlossen
      werden (auch bei kurzer Abwesenheit).
12. Eventuelle Schäden oder mangelnde Sauberkeit nach der Veranstaltung werden vom Verwalter
      abgeschätzt und von der Kaution abgezogen.

Fotos: